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§1 Der Auftraggeber beauftragt den
Auftragnehmer ihm für einen bestimmten Zeitraum Personal als freie Mitarbeiter
(Innen) zur Verfügung zu stellen. Angebote sind stets freibleibend. Die Annahme
des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen
Bestätigung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur
Vertragsinhalt, wenn sie in schriftlicher Form ausdrücklich anerkannt werden.
Durch termingerechte Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung
seitens des Auftraggebers wird die Buchung der Dienstleistung für den
Auftraggeber bindend. Wird der Auftrag zwischen acht Wochen und sieben Tagen
vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so verpflichtet sich
dieser, 50% der vereinbarten Vertragssumme/Angebotssumme zu zahlen. Erfolgt der
Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, wird die gesamte vereinbarte
Vertragssumme zur Zahlung fällig.
§2 Die Vergütung für die
Dienstleistung wird gesondert vereinbart. Neben dieser Vergütung wird die
Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung des Auftrages und die Vergütung der zum Einsatz gebrachten
Person erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer.
§3 Ein Auftrag wird für eine
bestimmte Zeit erteilt. Die Termine und Fristen für die Auftragsdurchführung
werden gesondert vereinbart. Nach der schriftlichen Auftragsbestätigung ist ein
Rücktritt oder eine Reduzierung des Auftragsvolumens durch den Kunden nicht
mehr möglich. Das Gesamthonorar zzgl. MWST ist zu zahlen. Die Einhaltung der
Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten
rechtzeitig und vollständig erfüllt, insbesondere vom Auftragnehmer erbetene
Informationen und Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben erteilt und seine
Zahlung und sonstigen Pflichten einhält. Einen Verzug hat der Auftragnehmer
solange nicht zu vertreten, als ihn und seinen Erfüllungshilfen keine grobe
Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Vertragsverletzung trifft. Dies ist
insbesondere gegeben bei Fällen der höheren Gewalt, Krankheit, Streik und
Aussperrung, welche auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu
schwerwiegenden Betriebsstörungen führen. Wird dem Auftragnehmer durch die
vorgezeichneten Lieferhindernisse, die Leistungserbringung völlig unmöglich, so
wird er von seinen Vertragspflichten frei.
§4 Die zum Einsatz gebrachten
Personen sind den Auftragsanforderungen entsprechend ausgewählt. Die
Mitarbeiter werden dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der im Vertrag
angegebenen Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Eine Garantie auf die
Verfügbarkeit der vom Auftraggeber ausgewählten Mitarbeiter wird
ausgeschlossen. Sollte es während des Einsatzes nötig sein, andere als die im
Vertrag vereinbarten Qualifikationen zu erbringen, so ist dies mit dem
Auftragnehmer oder seinem Vertreter abzusprechen. Honoraränderungen sind im
Laufe der Durchführung eines einzelnen Auftrages nur dann möglich, wenn sich
die Qualifikationen ändern.
§5 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers
sind selbstständige Unternehmer. Die Rechnungserteilung erfolgt im Namen des
Auftragnehmers. Die freien Partner des Auftragnehmers treten in keinerlei
Rechtsbeziehung zum Auftraggeber.
§6 Die vom Auftragnehmer zum Einsatz
gebrachten Personen dürfen für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des
Einsatzes beim Auftraggeber nicht, auch nicht aushilfsweise, von diesem
angestellt und /oder als freie Mitarbeiterin direkt beauftragt werden. Für
jeden Fall des Verstoßes wird eine Konventionalstrafe von 5000,- Euro
vereinbart.
§7 Eine Haftung für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Tätigkeitserbringung der eingesetzten freien Mitarbeiter
entstehen ist ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Schäden, die die Personen
an Gegenständen verursachen, an denen und mit denen sie ihre Tätigkeit
verrichten. Bei der Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten ist
eine Haftung unsererseits ebenfalls vollumfänglich ausgeschlossen.
§8 Die endgültige Rechnungsstellung
erfolgt nach der in diesem Vertrag beschriebener Veranstaltung. Unsere Rechnung
ist nach Erhalt sofort fällig.
Sollte ein Zahlungseingang nicht zum
vereinbarten Termin verzeichnen sein, behalten wir uns das Recht vor, ggf. vom
Auftrag zurückzutreten.
§9 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Für diese Geschäftsbedingungen und
die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber Auftragnehmer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
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