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      Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dream Event Service

 

§1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer ihm für einen bestimmten Zeitraum Personal als freie Mitarbeiter (Innen) zur Verfügung zu stellen. Angebote sind stets freibleibend. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in schriftlicher Form ausdrücklich anerkannt werden. Durch termingerechte Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers wird die Buchung der Dienstleistung für den Auftraggeber bindend. Wird der Auftrag zwischen acht Wochen und sieben Tagen vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so verpflichtet sich dieser, 50% der vereinbarten Vertragssumme/Angebotssumme zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, wird die gesamte vereinbarte Vertragssumme zur Zahlung fällig.

 

§2 Die Vergütung für die Dienstleistung wird gesondert vereinbart. Neben dieser Vergütung wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung des Auftrages und die Vergütung der zum Einsatz gebrachten Person erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer.

 

§3 Ein Auftrag wird für eine bestimmte Zeit erteilt. Die Termine und Fristen für die Auftragsdurchführung werden gesondert vereinbart. Nach der schriftlichen Auftragsbestätigung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung des Auftragsvolumens durch den Kunden nicht mehr möglich. Das Gesamthonorar zzgl. MWST ist zu zahlen. Die Einhaltung der Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt, insbesondere vom Auftragnehmer erbetene Informationen und Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben erteilt und seine Zahlung und sonstigen Pflichten einhält. Einen Verzug hat der Auftragnehmer solange nicht zu vertreten, als ihn und seinen Erfüllungshilfen keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Vertragsverletzung trifft. Dies ist insbesondere gegeben bei Fällen der höheren Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, welche auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen. Wird dem Auftragnehmer durch die vorgezeichneten Lieferhindernisse, die Leistungserbringung völlig unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei.

 

§4 Die zum Einsatz gebrachten Personen sind den Auftragsanforderungen entsprechend ausgewählt. Die Mitarbeiter werden dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der im Vertrag angegebenen Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Eine Garantie auf die Verfügbarkeit der vom Auftraggeber ausgewählten Mitarbeiter wird ausgeschlossen. Sollte es während des Einsatzes nötig sein, andere als die im Vertrag vereinbarten Qualifikationen zu erbringen, so ist dies mit dem Auftragnehmer oder seinem Vertreter abzusprechen. Honoraränderungen sind im Laufe der Durchführung eines einzelnen Auftrages nur dann möglich, wenn sich die Qualifikationen ändern.

 

§5 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind selbstständige Unternehmer. Die Rechnungserteilung erfolgt im Namen des Auftragnehmers. Die freien Partner des Auftragnehmers treten in keinerlei Rechtsbeziehung zum Auftraggeber.

 

§6 Die vom Auftragnehmer zum Einsatz gebrachten Personen dürfen für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber nicht, auch nicht aushilfsweise, von diesem angestellt und /oder als freie Mitarbeiterin direkt beauftragt werden. Für jeden Fall des Verstoßes wird eine Konventionalstrafe von 5000,- Euro vereinbart.

 

§7 Eine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeitserbringung der eingesetzten freien Mitarbeiter entstehen ist ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Schäden, die die Personen an Gegenständen verursachen, an denen und mit denen sie ihre Tätigkeit verrichten. Bei der Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten ist eine Haftung unsererseits ebenfalls vollumfänglich ausgeschlossen.

 

§8 Die endgültige Rechnungsstellung erfolgt nach der in diesem Vertrag beschriebener Veranstaltung. Unsere Rechnung ist nach Erhalt sofort fällig.

Sollte ein Zahlungseingang nicht zum vereinbarten Termin verzeichnen sein, behalten wir uns das Recht vor, ggf. vom Auftrag zurückzutreten.

 

§9 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.

 

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